​Regeln für die Teilnahme

Damit der Ferienpass für alle Kinder zu einem tollen Erlebnis wird, sind den nachfolgenden Regeln Beachtung zu schenken.

Allgemeine Regeln

  • Teilnahmeberechtigt sind Kinder zwischen 5 und 16 Jahren.
  • Die Zuteilung für die Angebote erfolgt per Zufallsprinzip.
  • Für die Gestaltung der Angebote sind die Veranstalter verantwortlich.
  • Die erziehungsberechtigte Person ist verantwortlich, dass nur Aktivitäten gewählt werden, für die das Kind die notwendigen Fähigkeiten mitbringt (z.B. Aktivitäten auf dem Thunersee erfordern, dass das Kind schwimmen kann).
  • Die Verpflegung ist jeweils nicht inbegriffen (ausser es ist in der Angebotsbeschreibung ausdrücklick erwähnt).
  • Bitte nach Bedarf Essen, Zwischenverpflegung und Getränke selber mitbringen.
  • Bei jeder Aktivität ist bei der einzelnen Durchführung deklariert, wann und wo Treffpunkt ist, wann Abholzeit ist und was mitzubringen ist.
  • Besondere Bedingungen, die nur für einzelne Angebote gelten, sind in der jeweiligen Beschreibung aufgeführt.
  • Falls für ein Angebot öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden, ist dies in der Beschreibung vermerkt. In der Regel ist das Billet im Ferienpass nicht inbegriffen.
  • Der Weg vom Wohnort bis zum Treffpunkt des jeweiligen Kursen liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
  • Die Kurse beginnen pünktlich. Bei vielen Aktivitäten ist der Treffpunkt nicht zugleich der Durchführungsort. Wer also zu spät kommt, wird niemanden mehr antreffen.
  • Die Aufsicht endet am Ort und zu der Zeit, wie in der jeweiligen Kursbeschreibung genannt. Bitte erscheinen Sie rechtzeitig, um die Kinder abzuholen.
  • Programmänderungen bleiben vorbehalten. Die Teilnahme an den gewünschten Kursen kann nicht garantiert werden.

Abmeldung

Bei der Anmeldung für den Ferienpass ist die Teilnahme Ehrensache. Wer aus zwingenden Gründen nicht teilnehmen kann, muss sich beim Ferienpass-Telefon rechtzeitig abmelden. Nicht besuchte Kurse werden verrechnet, also nicht rückerstattet.

Versicherung

Die Kinder sind durch den Ferienpass Frutigland nicht versichert. Die Versicherung ist Sache der Eltern (Unfallversicherung und Privathaftpflicht). Der Ferienpass Frutigland lehnt jegliche Haftung ab.

Sicherheit

Bitte den Veranstalter oder das Ferienpass-Team benachrichtigen, falls ein Kind Allergien oder Krankheiten hat, die für das jeweilige Angebot relevant sein könnten oder wenn es andere spezielle Bedürfnisse hat, die beachtet werden müssen.

Ausschluss

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich nicht an die Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuer halten oder ein Ferienpass-Angebot durch ihr Verhalten wesentlich stören, können vom Kursleiter bzw. der Kursleiterin ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die angegebene Kontaktperson auf der Notfallnummer angerufen, um das Kind abzuholen.

Wer nicht rechtzeitig beim Treffpunkt erscheint, kann möglicherweise am Angebot nicht mehr teilnehmen.

Inklusion

Grundsätzlich möchten wir, dass das Ferienpass-Angebot allen Kindern, auch Kindern mit einer Behinderung oder fremdsprachigen Kindern, offen steht. Wir können jedoch keine spezielle erweiterte Betreuung oder Begleitung anbieten. Vor einer Kursanmeldung muss deshalb mit dem Ferienpass-Team Kontakt aufgenommen werden, um abzuklären, ob und wie eine Teilnahme möglich gemacht werden kann.